Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge
und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer
(Firma Elena D’Aprile Sonnenhut Gartenservice) im Folgenden AN genannt
und dem Auftraggeber, im Folgenden AG genannt.
AG sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer. Als Unternehmer werden angesehen:
Natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln.
Auftragsbedingungen, die von meinen AGB abweichen oder diesen entgegenstehen,
widerspreche ich ausdrücklich.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kann auf zwei Arten zustande kommen:
1. Durch mündliche oder schriftliche Beauftragung per Telefon oder E-Mail.
Daraufhin wird eine Auftragsbestätigung (AB) versendet, erst durch die AB kommt der Vertrag zustande. Diesen Auftrag dürfen Privatpersonen binnen 14 Tagen widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Datum der AB.
Auf das Widerrufsrecht weist der AN den AG ausdrücklich hin.
Sollen die Arbeiten auf Wunsch des AG vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen, verzichtet der Kunde dadurch auf sein Widerrufsrecht.
2. Durch Beauftragung eines zuvor erhaltenen schriftlichen Angebotes. In diesem Fall besteht kein Widerrufsrecht. Auch nicht bei der Beauftragung in mehreren Schritten (Besichtigung, Angebot, Auftragserteilung).
Der AN hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist. Ausgenommen sind Pflanzen- und Materialpreise
die Schwankungen unterliegen können, auf die ich keinen Einfluss habe.
Gewerblichen Kunden räumt der AN ausdrücklich kein Recht auf Widerruf ein.
Um eine Fristgerechte Ausführung zu garantieren kann es notwendig sein, Pflanzen oder Material bereits vor Ablauf der 14-Tage-Frist zu bestellen.
Mit der Bestellung von Waren erklärt der Kunde verbindlich diese auch erwerben zu wollen.
Macht der AG danach von seinem Widerrufsrecht gebrauch, gilt der Widerruf nur für die Dienstleistung.
Vor allem bei kurzfristigen Stornierungen fallen seitens der Händler Gebühren an, die in vollem Umfang an den AG weitergegeben werden.
Wenn ich den Auftrag gebührenfrei stornieren kann, fallen keine Kosten für den AG an. Sollten bereits Materialien geliefert worden sein die ich nicht zurückgeben kann,
werden diese dem AG ausgehändigt und in Rechnung gestellt.
3. Mitwirkungspflicht
Der AG ist verpflichtet sich, Strom oder Wasser bei Bedarf unentgeltlich bereitzustellen.
Vereinbarte Termine müssen bei Verhinderung spätestens 24 Stunden vor dem Termin schriftlich storniert werden. Für später stornierte Termine erlaubt sich der AN eine Ausfallgebühr von 50 € zu berechnen.
Wenn ein vereinbarter Termin gar nicht abgesagt wird und eine Anfahrt anfällt, wird diese Anfahrt in voller Höhe in Rechnung gestellt, zuzüglich einer Ausfallgebühr von 50 €.
4. Abnahme
Die Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten, bei Teilabschnitten jeweils nach deren Beendigung.
Mit Begleichen der Rechnung gilt die Arbeit als abgenommen. Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung schriftlich anzuzeigen.
Bei Pflegeverträgen mit mehreren Einsätzen im Jahr gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der AG nicht binnen 5 Werktagen schriftlich Mängel anzeigt.
Tritt dieser Fall ein, behält sich der AN zunächst ein Recht auf Nachbesserung vor.
Nur wenn die Nachbesserung misslingt, steht dem AG eine Minderung der Vergütung zu.
Nur bei Mängeln, die durch grob fahrlässiges Verhalten des AN entstanden sind, kann der AG vom Vertrag zurücktreten.
5. Gewährleistung
Eine Anwachsgarantie für Pflanzen oder Rasen gewährt der AN grundsätzlich nicht, da der AN auf Umwelteinflüsse oder nicht fachgerechte Pflege der Pflanzen durch den AG keinen Einfluss mehr hat.
Ausnahme ist die Vergabe der Fertigstellungspflege nach DIN 18916 an Sonnenhut Gartenservice.
Dies ist eine separate Leistung, die gesondert angeboten und entlohnt wird. Auch eine im Rahmen dieser Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt eine fachgerechte Behandlung der Pflanzen durch den AG in der Abwesenheit der AN
voraus. Im Fall einer Schädigung der Pflanzen oder des Rasens, die durch den AG verursacht ist und zum Ausfall der betreffenden Pflanzen oder des Rasens führt, werden die Pflanzen nicht kostenlos ersetzt.
6. Haftungsausschluss
Gilt für:
- Schäden durch Witterungseinflüsse wie Frost, Sturm, Hagel oder Dürre.
- Schäden durch vom AG gestellte Materialien, Geräte oder Pläne.
- Schäden, die durch Vandalismus oder Tiere entstehen.
- Schäden an Leitungen, Rohren oder Kabeln, deren Lage dem AN nicht schriftlich angezeigt wurde.
Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der AN uneingeschränkt.
Für andere entstandene Schäden haftet der AN grundsätzlich nicht. Ausnahmen sind Fälle von grober Fahrlässigkeit seitens des AN
7. Höhere Gewalt und Betriebsstörungen
Schwerwiegende Ereignisse wie Naturkatastrophen, Streiks, Energieausfälle oder Materialmangel berechtigen den AN, die Leistung für die Dauer des Ereignisses auszusetzen. In schwerwiegenden Fällen behält sich der AN vor vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.